Steuerberater und Steuerberaterin: Wiederbestellung beantragen


Volltext

Ehemalige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können wiederbestellt werden, wenn


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind u.a. beizufügen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Bearbeitung des Antrags auf Wiederbestellung hat der Bewerber eine Gebühr von EUR 150,00 an die zuständige Steuerberaterkammer zu zahlen, soweit nicht durch eine landespezifische Gebührenordnung etwas anderes bestimmt ist.


Fristen

Sie können die Fristen bei der zuständigen Steuerberaterkammer erfragen.


Formulare

Füllen Sie den Antrag auf „Wiederbestellung als Steuerberater/in“ nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck aus.  


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern freigegeben.


Fachlich freigegeben am

31.07.2017

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer des Landes, in deren Bereich Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Ostseeallee 40
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt