Steuerberaterprüfung: Zulassung beantragen


Volltext

Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) auf mehreren Wegen erfolgen:

Die Prüfung muss vor einem Prüfungsausschuss abgelegt werden, der bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zu bilden ist.  


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Dem Zulassungsantrag beizufügen sind:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist kostenpflichtig.


Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise der Steuerberaterkammer M-V für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung


Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

19.12.2018

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer des Landes, in dem Sie hauptberuflich tätig sind bzw. Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben. Die Steuerberaterkammer des Landes M-V finden Sie hier.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Ostseeallee 40
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt