Steuerberater und Steuerberaterin: Bestellung beantragen


Volltext

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für ihren Kanzleisitz zuständigen Steuerberaterkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in einer Steuerberaterkammer verpflichtend.
Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört es insbesondere, die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen, die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten sowie deren Weiter- und Fortbildung zu fördern.

Um von einer der Steuerberaterkammern bestellt zu werden, müssen Sie

Die Bestellung zum Steuerberater müssen Sie schriftlich bei der für Ihren Kanzleisitz zuständigen Steuerberaterkammer beantragen. Dort erhalten Sie ein entsprechendes Formular. Das Formular reichen Sie ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Kammer ein.

Hinweis: Sie müssen bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer beantragen. Dieses wird automatisch (bei Belegart 0) an die Kammer versandt.
Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, wird eine Bestellungsurkunde ausgestellt. Sie werden in das Berufsregister eingetragen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Bestellung ist je nach Steuerberaterkammer eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten.


Formulare


Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern zum Bestellungsvferfahren

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

19.12.2018

Zuständigkeit

Sie müssen sich an die für Ihren Kanzleisitz örtlich zuständige Steuerberaterkammer (Steuerberaterkammer M-V)  wenden.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Ostseeallee 40
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt