Bewachungsgewerbe: zur Sachkundeprüfung anmelden


Volltext

Für die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes ist nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 9 Bewachungsverordnung der Nachweis einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung für folgende Personen erforderlich:

  1. Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Abs. 1 Satz 1 der GewO als Selbständige ausüben wollen,
  2. bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind oder keine mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person einen Sachkundenachweis hat,
  3. die mit der Leitung des Gewerbebetriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen und
  4. Personen, die mit der Durchführung folgender Bewachungsaufgaben nach § 34a Abs. 1a Satz 2 der GewO beschäftigt werden:

Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebührentarif der Industrie- und Handelskammern.


Verfahrensablauf

Zweck der Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Satz 3  Nummer 3 und Abs.1a Satz 2 der GewO ist es, gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden den Nachweis zu erbringen, dass der Unternehmer/ die Unternehmerin als auch die entsprechend eingesetzten Mitarbeiter Kenntnisse über für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendige rechtliche Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Bewachungsaufgaben ermöglichen.

Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:


Bearbeitungsdauer

Die Prüfungstermine finden Sie auf den Homepages der Industrie- und Handelskammern.


Formulare

Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

22.02.2023

Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650