Schlachtung: Weisungsbefugte verantwortliche Person für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen beim Schlachten benennen


Volltext

Wenn Sie

müssen Sie der zuständigen Behörde einen weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes benennen.

Zudem kann derjenige, der

durch die zuständige Behörde im Einzelfall verpflichtet werden, einen weisungsbefugten sachkundigen Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des  Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen zu benennen (gilt nicht für Betriebe nach § 11 Erlaubnispflicht).


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Darlegung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Verantwortlichen.


Voraussetzungen

Wenn Sie

haben Sie der zuständigen Behörde einen weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes zu benennen.

Im Einzelfall können auch Betreiber folgender Tierhaltungen, Einrichtungen und Betriebe zur Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen verpflichtet werden:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.


Verfahrensablauf

Betriebe, die zur Benennung verpflichtet sind, teilen der zuständigen Behörde den weisungsbefugten Verantwortlichen sowie seine dieser Funktion zugrundeliegenden und diese begründenden Fähigkeiten und Fertigkeiten mit.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

05.02.2025

Zuständigkeit

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)