Übersetzer: Öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Übersetzenden beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Verfahrensablauf


Fachlich freigegeben am

26.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Justizministerium M-V


Erforderliche Unterlagen

Zum Nachweis der persönlichen Eignung sind in der Regel vorzulegen:

Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind in der Regel vorzulegen:


Volltext

Zur Sprachenübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke können Urkundenübersetzer für das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern allgemein beeidigt werden. Die Übersetzer werden in das für jedermann einsehbare elektronische Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis aufgenommen. 

Beeidigte Übersetzende dürfen die Bezeichnung „allgemein beeidigte Übersetzerin für... (Angabe der Sprache)“ oder „allgemein beeidigter Übersetzer für... (Angabe der Sprache)“ führen.


Zuständigkeit

Zuständig ist der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, der auch die erforderlichen Auskünfte über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens erteilt.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr
150 EUR (FIX)

für die Öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Übersetzenden

Verwaltungsgebühr
50 EUR (FIX)

zusätzlich für mehrere Sprachen

Verwaltungsgebühr
70 EUR (FIX)

für die erstmalige Allgemeine Beeidigung eines Übersetzenden, der bereits in Mecklenburg-Vorpommern vor dem 1. Januar 2023 allgemein beeidigt und öffentlich bestellt worden war (unabhängig von der Anzahl der Sprachen)

Verwaltungsgebühr
170 EUR (FIX)

für die gleichzeitig beantragte Beeidigung von Gerichtsdolmetschenden und Übersetzenden

Verwaltungsgebühr
70 EUR (FIX)

für eine Ablehnung (Antragsbearbeitungsgebühr)


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Oberlandesgericht Rostock
Adresse
Wallstr. 3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt