Versicherungsvermittler und Versicherungsberater: zur Sachkundeprüfung anmelden


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

23.02.2018

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Gebühr
230 EUR (FIX)

Gebühr für die Prüfung


Hinweise (Besonderheiten)

Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde aus der zuvor frei zugänglichen Tätigkeit des Versicherungsvermittlers ein erlaubnis- und registrierungspflichtiges Gewerbe.


Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg


Volltext

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder -berater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:

Für den praktischen Prüfungsteil kann der/die Prüfungsteilnehmer/teilnehmerin zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650