Bescheinigung in Steuersachen beantragen
Volltext
Bescheinigungen in Steuersachen können für zahlreiche, insbesondere gewerbliche Anlässe erforderlich sein. Die nachzuweisenden Angaben zu Ihren steuerlichen Verhältnissen dienen vor allem als Zuverlässigkeitserklärung, d. h. als Nachweis, dass Sie regelmäßig Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie vorhandene Steuerrückstände, Zahlungsweise und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.
Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z. B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, einer Güterkraftverkehrskonzession oder eines Auftrags).
Handlungsgrundlage(n)
- § 57 Absatz 3 Nummer 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 111 Abgabenordnung (AO)
- Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V)
- § 147 Abgabenordnung (AO) (Aufbewahrungsfrist)
Erforderliche Unterlagen
- Identifikationsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Voraussetzungen
Angabe
- des vollständigen Vor- und Nachnamens,
- der vollständigen Firmenbezeichnung,
- der vollständigen Anschrift.
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle bescheinigt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse über das Zahlungs- und Abgabeverhalten des Antragstellers. Gesonderte, vom Antragsteller einzureichende Unterlagen sind für die „Bescheinigung in Steuersachen“ insoweit nicht erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Soweit die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen die Bescheinigung kurzfristig erteilt.
Formulare
Grundsätzlich besteht keine Formvorschrift. Sofern in der jeweiligen Satzung nicht anders geregelt, kann ein formloser Antrag gestellt werden.
Anderenfalls genügt ein formloser Antrag, persönlich oder telefonisch, unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens beziehungsweise der Firmenbezeichnung und der Anschrift.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.10.2023Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Zuständige Stelle(n)
Steuern und Abgaben
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständige Mitarbeiter
Frau S. Boost (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
038322 54-125
038322 54-703Frau H. Ewert (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
038322 54-124
038322 54-703