Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen


Volltext

Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.


Handlungsgrundlage(n)

Gebührensatzungen der Industrie- und Handelskammern M-V


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Besitz einer fachlichen und persönlichen Eignung


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten richten sich nach den Gebührensatzungen der Industrie- und Handelskammern M-V


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer wird durch möglicherweise einzuholende gutachtliche Stellungnahmen zum Antrag beeinflusst.


Formulare

Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.


Weiterführende Informationen

Die öffentliche Bestellung zum besonders sachkundigen Versteigerer erfolgt befristet und ist gegebenenfalls zu verlängern.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern


Fachlich freigegeben am

04.05.2016

Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650