Sachverständige: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen


Volltext

Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen bei der zuständigen Stelle beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen.

Die zuständige Stelle kann zum Beispiel eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Ingenieur- oder Architektenkammer aber auch eine Behörde sein.

Es ist möglich, dass die zuständige Stelle Ihre Bestellung inhaltlich beschränkt (zum Beispiel auf ein fachliches Spezialgebiet), zeitlich befristet oder mit Auflagen versieht (zum Beispiel die Auflage, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen).

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bestätigt im Geschäftsverkehr das Vorliegen einer besonderen fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung als Gutachterin oder Gutachter für ein abgegrenztes Sachgebiet. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Ihr Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen hängt von folgenden Voraussetzungen ab:


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen formlos oder mittels eines bereitgestellten Formulars online oder per E-Mail oder Post stellen.


Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle wird Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Bei Durchführung eines Prüfungstermins kann die Bearbeitung erst nach dessen Abschluss erfolgen.


Fristen

Erst nach erfolgter öffentlicher Bestellung und Vereidigung dürfen Sie sich im Rechts- und Geschäftsverkehr als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bezeichnen.


Formulare

Formulare: ja (soweit angeboten)

Schriftform erforderlich: nein

Onlineverfahren möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig:


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie


Fachlich freigegeben am

30.11.2021

Zuständigkeit

Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Industrie- und Handelskammer


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650


Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
0381 3380

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650