Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen


Volltext

Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr


Verfahrensablauf

1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.

2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.

3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.


Fristen

Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

17.04.2023

Zuständigkeit

Gewerbebehörde

Zuständig für die Antragsbearbeitung in M-V ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.


Ansprechpunkt

Gewerbebehörde

Ansprechpartner ist in M-V das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr N.-H. Mittag (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten)
Telefon 038322 54-136
Telefax 038322 54-703