Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

13.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden in der der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen; exklusive der Kosten für das Führungszeugnis und dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister


Formulare

Den Antrag auf Verlängerung einer Reisegewerbekarte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder online beim Antragsassistenten.


Fristen

Im Regelfall 3 Monate.


Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.


Volltext

Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.


Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr N.-H. Mittag (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten)
Telefon 038322 54-136
Telefax 038322 54-703