Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
Volltext
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 9 Gaststättengesetz (GastG)
- § 31 Gaststättengesetz (GastG)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- Tarifstelle 206 der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GewKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
- Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
- Kopie des Stellvertretungsvertrages
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR
Fristen
Im Regelfall 3 Monate;
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.06.2015Zuständigkeit
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständiger Mitarbeiter
Herr N.-H. Mittag (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten)
038322 54-136
038322 54-703