Innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeuges in einem anderen EU-Land als Privatperson oder nicht gewerbliche Personenvereinigung mitteilen


Volltext

Wenn Sie neue Fahrzeuge in einem anderen EU-Land erwerben, müssen Sie Umsatzsteuer in Deutschland bezahlen. Das geschieht mit der sogenannten Fahrzeugeinzelbesteuerung.

Sie müssen daran teilnehmen, wenn Sie:

Von der Umsatzsteuer betroffen sind:

Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie haben ein neues Fahrzeug in einem anderen EU-Land gekauft, das Sie in Deutschland privat nutzen möchten.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Sie können die Erklärung in Papierform oder online über das ELSTER-Portal abgeben.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Bundeministerium der Finanzen (BMF)

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Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

01.06.2026

Zuständigkeit

Finanzamt


Zuständige Stelle(n)