Zuchtorganisation: Anerkennung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.07.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Wenn Sie als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen beispielsweise Nutztiere züchten, offizielle Zuchtbücher führen oder Zuchtbescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie Ihren Verband oder Ihr Unternehmen staatlich anerkennen lassen.

Dies betrifft die Zucht aller unter das Tierzuchtrecht fallenden Tierarten. Dazu zählen

Als anerkannter Zuchtverband oder anerkanntes Zuchtunternehmen müssen Sie nationale und europäische tierzuchtrechtliche Bestimmungen einhalten, die die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Europäische Union regeln.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt