Personenstandsurkunde: Beglaubigten Registerausdruck beantragen


Volltext

Die Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunde sind amtliche Dokumente, die die Geburt, eine Eheschließung, Lebenspartnerschaft oder den Tod einer Person amtlich belegen. Für diese Dokumente können Sie beglaubigte Registerauszüge beantragen. Registereinträge sind die Grundlage zur Ausstellung von Urkunden. Sie benötigen Urkunden oder auch Registerauszüge zum Beispiel bei Eheschließungen, Namensänderungen, für weitere Personenstandsereignisse wie die Geburt Ihres Kindes, Erbschaftsangelegenheiten, Rentenabmeldungen oder wenn eine Behörde oder ein Gericht eine besonders vollständige und beweiskräftige Dokumentation fordert.

Um den Antrag für einen beglaubigten Registerausdruck stellen zu können, müssen Sie älter als 16 Jahre sein. Sie können den Antrag nur bei dem Standesamt stellen, in dessen Zuständigkeitsbereich die in der Urkunde genannte Person geboren oder verstorben ist, beziehungsweise wo die Ehe- oder Lebenspartnerschaft geschlossen wurde oder das auf den Registereintrag ansonsten Zugriff hat.

Damit Sie einen beglaubigten Registerausdruck erhalten, müssen Sie selbst die beurkundete Person sein oder direkt mit ihr verwandt sein oder in einer Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerschaft mit dieser Person stehen, zum Beispiel als:

Stehen Sie in einem anderen Verhältnis zu der genannten Person, müssen Sie ein rechtlich glaubhaftes Interesse nachweisen, um den Antrag stellen zu können. Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie einen geänderten Geschlechtseintrag haben, dürfen aufgrund des Offenbarungsverbots nur Sie selbst Ihre Registerauszüge anfordern. Entsprechend können Sie auch keine Registerauszüge von Verwandten bestellen, wenn diese ihren Geschlechtseintrag geändert haben. Im Falle einer Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde können Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Ehe- oder Lebenspartner diese auch beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

20.07.2026;01.09.2026

Zuständigkeit

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die betroffene Person geboren oder verstorben ist, beziehungsweise wo die Ehe- oder Lebenspartnerschaft geschlossen wurde


Ansprechpunkt

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die betroffene Person geboren oder verstorben ist, beziehungsweise wo die Ehe- oder Lebenspartnerschaft geschlossen wurde


Zuständige Stelle(n)