Förderung: Zuschuss für Maßnahmen der Standortoffensive Mecklenburg-Vorpommern beantragen


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

15.04.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?
Gefördert werden können insbesondere Maßnahmen, die
•    den Wirtschaftsstandort Standort Mecklenburg-Vorpommern überregional oder international präsentieren,
•    der direkten oder indirekten Investorenansprache dienen,
•    die Wahrnehmbarkeit einzelner Branchen nach außen stärken,
•    der Darstellung oder der Stärkung des Standortes dienen,
•    zur gezielten Vermarktung von Gewerbeflächen oder Investitionsstandorten beitragen.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden vorzugsweise Akteure der Wirtschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern. 

Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung kann zwischen 10 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen (in Ausnahmefällen wird auch ein Vertrag abgeschlossen).

Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 


Verfahrensablauf

Ein Vorgespräch mit der Bewilligungsbehörde ist vor Antragstellung verpflichtend. Hierin ist die geplante Maßnahme darzustellen sowie die voraussichtlichen Gesamtkosten des Vorhabens und die geplante Finanzierung zu erläutern. Nach Antragseingang wird über eine Bezuschussung entschieden (Zuwendungsbescheid; in Ausnahmefällen auch Vertrag).


Voraussetzungen

Ein Vorgespräch mit der Bewilligungsbehörde ist vor Antragstellung verpflichtend.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

 


Zuständigkeit

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

 


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Referat V 220 - Unternehmensansiedlungen und -erweiterungen
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt