Veranstaltung im Hafengebiet: Erlaubnis beantragen


Volltext

Wenn Sie eine Veranstaltung im oder am Wasser beziehungsweise im oder am Hafengebiet planen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Hafenbehörde. Eine Erlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn Ihre Veranstaltung den Schiffsverkehr oder die Sicherheit beziehungsweise Ordnung auf dem Wasser oder im Hafengebiet beeinflussen könnte. Dazu zählen beispielsweise Stapelläufe, Wettfahrten, Korsofahrten, Feuerwerke sowie andere Veranstaltungen oder Festivitäten, die auf dem Wasser oder im Hafengebiet stattfinden oder dort Auswirkungen haben.

Mit der Erlaubnis stellen Sie sicher, dass Ihre Veranstaltung sicher durchgeführt werden kann und alle Beteiligten gut geschützt sind. Die zuständige Hafenbehörde prüft dabei u.a. den Ablauf, die Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen sowie mögliche Auswirkungen auf den Schiffsverkehr auf dem Wasser.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Nachweis, dass die Veranstaltung gefahrlos durchgeführt werden kann und keine Gefahr für Mensch, Umwelt, Natur, Schiffe und Umgebung besteht. Eine verantwortliche Person muss benannt werden, die während der gesamten Veranstaltung erreichbar ist und den Ablauf in Gänze überwacht. Zudem müssen sämtliche Vorgaben überwacht werden, zum Beispiel Absperrungen, Rettungsmittel, Begleitboote, Schiffe und Notfallmaßnahmen. Die Veranstaltung darf den Schiffsverkehr nicht stören beziehungsweise negativ beeinflussen. Falls Einschränkungen unvermeidlich sind, müssen diese im Vorfeld abgestimmt werden. Alle erforderlichen Angaben und Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden, damit die zuständige Hafenbehörde die Veranstaltung prüfen kann. Wenn die Genehmigung mit Auflagen und Nebenbestimmungen verbunden ist, müssen diese vollständig umgesetzt werden, bevor die Veranstaltung beginnen darf. Für die Umsetzung und Kontrolle ist die Hafenbehörde zuständig.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Entscheidung und Auskünfte obliegt der zuständigen Hafenbehörde (u.a. Hafennutzungsordnungen nebst dementsprechende Kostenverordnung).


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der Veranstaltung und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. In der Regel sollten Sie einige Wochen einplanen. Bei einfachen Veranstaltungen kann die Bearbeitungsdauer beziehungsweise Entscheidung zügiger erfolgen. Bei umfangreicheren Veranstaltungen kann die Prüfung mehr Zeit in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Hafenbehörde aufzunehmen


Fristen

Es wird empfohlen, Genehmigungen für die Veranstaltung rechtzeitig und frühestmöglich zu beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

20.04.2026

Zuständigkeit

zuständige Hafenbehörde


Zuständige Stelle(n)