Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ändern lassen


Volltext

Der elektronische Aufenthaltstitel wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält einen Chip, auf dem folgende Angaben gespeichert sind:

Wenn sich an Ihren Daten etwas ändert, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen. Sie sollten die Online-Ausweisfunktion Ihres eAT bei Verlust oder Diebstahl sperren lassen. Dies können Sie beim zuständigen Kundenzentrum vornehmen oder rund um die Uhr telefonisch bei der Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

29.01.2026;08.06.2026

Zuständigkeit

Örtliche Ausländerbehörden


Zuständige Stelle(n)