Bauvorhaben an mehreren Stellen: Verlängerung der Typengenehmigung beantragen


Volltext

Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, kann auf Antrag eine bereits erteilte Typengenehmigung verlängert werden. 
Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

1 bis 3 % des anrechenbaren Bauwertes


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art des Bauvorhabens und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen.


Fristen

Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer eingegangen sein. Die Typengenehmigung gilt fünf Jahre und kann um bis zu fünf Jahre verlängert werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

24.04.2026

Zuständigkeit

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Referat II 230 - Bauaufsicht und Bauberufsrecht
Adresse
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin, Landeshauptstadt