Förderung: Beratung und Begleitung bei der beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten erhalten


Volltext

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben der "Integrationsfachdienste Migration" (IFDM), die auf die berufliche Eingliederung von Migrantinnen und Migranten ab 25 Jahren ausgerichtet sind.

Die IFDM beraten, begleiten und unterstützen die Migrantinnen und Migranten mit Zugang zum Arbeitsmarkt individuell zu Fragen beruflicher Integration. Dies reicht von einer individuellen Kompetenzfeststellung, über Beratung bezüglich der nächsten Integrationsschritte (u.a. Sprachförderung, Maßnahmen bei Trägern, Integrationsprojekte, Praktika) bis hin zur Einarbeitungsbegleitung im Unternehmen. Dabei arbeiten die IFDM eng mit den Arbeitsverwaltungen/Jobcentern, Unternehmen, den Bildungs- /Integrationskursträgern und weiteren Beratungsstellen wie zum Beispiel des IQ Netzwerks und der Migrationssozialberatung zusammen.

Wer wird gefördert?

Die IFDM werden durch das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Ihr Angebot ist mehrsprachig und kostenfrei.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt.


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

08.01.2026

Zuständigkeit

Die Integrationsfachdienst Migration werden durch das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

 


Zuständige Stelle(n)

Integrationsfachdienst Migration "Migra e.V."
Adresse
Waldemarstr. 32
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Referat V 300 - Arbeitsmarktpolitik; Fachkräfteeinwanderung
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt