Privatpilotinnen und Privatpiloten zur theoretischen Prüfung anmelden


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

02.04.2026;21.07.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit  Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Gebühr
130 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Privatflugzeugen (PPL(A)), Leichtluftfahrzeugen (LAPL(A), LAPL(H)) und Privathubschraubern (PPL(H))

Gebühr
65 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Segelflugzeugen (SPL)

Gebühr
70 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Freiballonen (BPL)


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung senden Sie bitte vollständig ausgefüllt an: luftfahrtbehoerde@wm.mv-regierung.de.


Hinweise (Besonderheiten)

Die Termine der Theorieprüfungen finden Sie online.


Volltext

Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer theoretischen Prüfung anmelden.

Dies gilt für folgende Lizenzen:

Sie möchten die theoretische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Referat V 630 - Luftverkehr und Luftsicherheit
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt