Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.06.2026

Volltext

Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Gebühr

Gebühr
70 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

Gebühr
37.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

Gebühr
32 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren

Gebühr
22 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten

Gebühr
36 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse


Zuständigkeit

Passbehörden der kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703