Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen
Handlungsgrundlage(n)
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
16.06.2026Volltext
Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Gebühr
Gebühr
70 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
• die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
• Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Gebühr
37.5 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
• die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
• Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Gebühr
32 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren
Gebühr
22 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
Gebühr
36 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen
Gebühr
6 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr
15 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Zuständigkeit
Passbehörden der kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Voraussetzungen
- Ihr Name hat sich geändert.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
-
- bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
- Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
- bisheriger Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
Zuständige Stelle(n)
Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständige Mitarbeiter
Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
038322 54-156
038322 54-703Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
038322 54-132
038322 54-703