Neuausstellung einer Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeuge, Segelflugzeuge und Freiballone beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

03.02.2026

Gebühr

Gebühr
35 EUR (FIX)

gemäß Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Wenn Sie eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) besitzen, können Sie in folgenden Fällen eine Neuausstellung beantragen:

Auf der Rückseite der Pilotenlizenz ist Platz für verschiedene Vermerke, beispielsweise:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)