Veranstaltungen: Ausnahmegenehmigung zum Führen von Waffen beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

06.05.2026

Verfahrensablauf

Für die Beantragung werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:


Volltext

Wenn Sie für einen Schützen- oder Heimatverein eine Genehmigung zum Tragen von Säbeln, Degen, Hirschfängern, Sappeurbeilen oder ähnlichen Blankwaffen beantragen möchten, können Sie dies bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde machen.

Zuständig ist die Waffenbehörde, in deren Kreisgebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

Das Formular zur Genehmigung kann auf der Homepage der zuständigen Polizeibehörde heruntergeladen werden.

Eine Genehmigung muss dann bei den Brauchtumsveranstaltungen mitgeführt und auf Verlangen der Polizei vorgezeigt werden.


Voraussetzungen

Sie müssen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen, was bedeutet, dass Sie keine Strafverfahren anhängig haben dürfen. Dies wird überprüft.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für die Ausnahmegenehmigung nach § 42 Absatz 2 des Waffengesetzes vom Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen

Verwaltungsgebühr
70 EUR (FIX)

für die Ausnahmegenehmigung nach § 16 Absatz 2 des Waffengesetzes zum Führen von Waffen zur Brauchtumspflege


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Waffenbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte

Waffenbehörde


Ansprechpunkt

Waffenbehörde


Zuständige Stelle(n)