Waffenherstellung (nichtgewerbsmäßig): Erlaubnis beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

06.05.2026

Voraussetzungen

Ihnen kann eine nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis ausgestellt werden, wenn Sie


Volltext

Wenn Sie Waffen oder Munition herstellen, bearbeiten und instandsetzen wollen, ohne Gewinn zu erzielen, benötigen Sie die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis.

Die Waffenherstellungserlaubnis wird nur auf die beantragten Schusswaffen beziehungsweise Munitionsarten beschränkt.

Zur Beantragung benötigen Sie einen Reisepass oder Personalausweis, einen Sachkundenachweis, einen Nachweis über Werkstoff-, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für die Erlaubnis nach § 26 Absatz 1 des Waffengesetzes zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen


Verfahrensablauf

Die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

Die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis wird Ihnen ausgehändigt oder zugesandt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Waffenbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte

Waffenbehörde


Ansprechpunkt

Waffenbehörde


Zuständige Stelle(n)