Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände von einer Kommune erwerben


Volltext

Die Gemeinden, Landkreise und Städte können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie kommunale Grundstücke, Immobilien oder sonstige Vermögensgegenstände verkaufen wollen. Dabei ist zu beachten, dass eigene Grundstücke, Immobilien und sonstige Vermögensgegenstände aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen. Darüber hinaus sind die Richtlinien des Vergabe-, Ausschreibungs- oder Veräußerungsverfahren einzuhalten.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die an einem Erwerb interessiert sind, können Kontakt mit der zuständigen Kommune aufnehmen, der das Grundstück, die Immobilie oder der sonstige Vermögensgegenstand gehört. 


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion


Fachlich freigegeben am

23.03.2026

Zuständigkeit

Städte und Gemeinden. 


Zuständige Stelle(n)