Förderung: Zuschuss für Schülerzeitungen beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Durch bereitgestellte Landesmittel des Kultur- und Wissenschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommerns durch die Landeszentrale für politische Bildung M-V (LpB MV) können Schülerzeitungsredaktionen aller Schulformen aus Mecklenburg-Vorpommern Geld beantragen, die dem Aufbau und der
redaktionellen Arbeit von Schülerzeitungsredaktionen dienen. Dabei sollen die Kinder und Jugendlichen insbesondere bei der Redaktionsorganisation, dem Vertrieb und der Öffentlichkeitsarbeit von Schülerzeitungen in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns unterstützt werden.

Die Anschubfinanzierung von Schülerzeitungen bzw. Schülerzeitungsredaktionen umfasst

Wie wird gefördert?

Die Schülerzeitungsredaktionen können einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss bei der Landesinformationsstelle Schülerzeitung (LiSZ) beantragen.


Handlungsgrundlage(n)


Verfahrensablauf

Das ausgefüllte Antragsformular ist per Briefpost oder per E-Mail an die Bewilligungsstelle zu senden.


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

08.01.2026

Zuständigkeit

Bewilligungsstelle: Landesinformationsstelle Schülerzeitung (LiSZ) 


Zuständige Stelle(n)

Medienwerkstatt am Institut für neue Medien – Landesinformationsstelle Schülerzeitung (LiSZ)
Adresse
Friedrichstr. 23
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt