Förderung: Zuschuss für die Betreuung von ausländischen Studierenden beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Ziel der Förderung ist es, ausländische Hochschulangehörige in die fachlichen, organisatorischen und sozialen Rahmenbedingungen des Studiums und des Hochschulortes einzuführen, sie während des Studiums fachbezogen zu betreuen, über Deutschland zu informieren und den Kontakt zur Hochschule sowie zur deutschen Gesellschaft zu fördern. Darüber hinaus sollen Kenntnisse über die Herkunftsländer der internationalen Studierenden vermittelt, der interkulturelle Dialog gestärkt und die spätere Rückkehr in die Heimatländer unterstützt werden. 

Gefördert werden insbesondere:

Wie wird gefördert?

Die Mittel sind zweckgebunden zu verwenden und nicht für den Lebensunterhalt bestimmt. Ihre Bewirtschaftung erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Landeshaushaltsrechts. 


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Eine Förderung ist möglich, wenn


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

07.01.2026

Zuständigkeit

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Hochschule für Musik und Theater Rostock
Adresse
Beim St.-Katharinenstift 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Hochschule Neubrandenburg
Adresse
Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Hochschule Stralsund
Adresse
Zur Schwedenschanze 15
18435 Stralsund, Hansestadt

Hochschule Wismar
Adresse
Philipp-Müller-Straße 14
23966 Wismar, Hansestadt

Universität Greifswald
Adresse
Domstraße 11
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Universität Rostock
Adresse
Universitätsplatz 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt