Förderung: Künstlerstipendium beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

02.12.2025

Voraussetzungen

Die Stipendienförderung dient ausschließlich der Beförderung künstlerischer Vorhaben (Recherche, Stoffentwicklung, Konzeption, Arbeit an künstlerischen Werken etc.) bzw. der künstlerischen Entwicklung (Einzelkünstlerförderung). Investive Maßnahmen (z. B. Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Ausstattungen etc.), Aus- und Weiterbildungen oder rein kommerzielle Maßnahmen werden nicht gefördert. Projekte und Vorhaben mit Mehrpersonenbeteiligung (z. B. Theateraufführungen, Gruppenausstellungen, Durchführung von Kursen etc.) können ausschließlich im Rahmen der kulturellen Projektförderung unterstützt werden und sind nicht Gegenstand der Stipendienförderung.

Stipendien werden nicht mehrere Jahre in Folge an eine Person vergeben. Parallelbewerbungen in den Bereichen Arbeits-, Reise- und Aufenthaltsstipendien sind unzulässig. Bei Bewerbungen um ein Aufenthaltsstipendien können Erst- und Zweitwünsche angegeben werden.

Landesstipendien werden an Kulturschaffende angereicht, deren Haupt- oder Nebenwohnsitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern liegt. Sie müssen sich durch ihr künstlerisches Schaffen ausgewiesen haben.

Nicht zur Bewerbung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Mitglieder der Kunstkommission oder deren Angehörige, Künstlervereinigungen und -gruppen sowie juristische Personen.


Volltext

Was wird gefördert?

Wer wird gefördert?

Wie wird gefördert?


Verfahrensablauf

Kulturschaffende, die sich um ein Stipendium bewerben möchten, müssen das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular und die erforderlichen Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist an die E-Mail kuenstlerstipendium@wkm.mv-regierung.de zu senden

Eine Fachjury bewertet die eingereichten Stipendienbewerbungen. Nach der Auswahlentscheidung und Zustimmung der Kulturministerin werden alle Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis informiert.

Die eingereichten Stipendienbewerbungen mit positiver Auswahlentscheidung gelten als Antrag auf Gewährung des Künstlerstipendiums. Eine erneute Antragstellung ist nicht notwendig. Die Stipendienförderung erfolgt per Zuwendungsbescheid über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Mittel können nach Erhalt des Bescheides
unter den darin genannten Voraussetzungen angefordert werden.

Die Stipendiaten und Stipendiatinnen haben als Verwendungsnachweis grundsätzlich einen formlosen Sachbericht (Reflexionsbericht) innerhalb der im Zuwendungsbescheid festgesetzten Frist zu erbringen. 

Eine ausführliche Verfahrensbeschreibung können Sie in den Fördergrundsätzen im Bereich Rechtsgrundlagen nachlesen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Erforderliche Unterlagen

und


Zuständigkeit

 

 


Zuständige Stelle(n)

Referat VIII 400 - Kulturelle Grundsatzangelegenheiten
Adresse
Schloßstr. 6-8
19053 Schwerin, Landeshauptstadt