Förderung: Zuwendung für die Aufarbeitung der SED-Diktatur beantragen
Formulare
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
20.11.2025Zuständigkeit
Der Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur
Verfahrensablauf
Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
Voraussetzungen
Der Träger des Projektes muss die Gewähr dafür bieten, dass er auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern arbeitet.
Fachlich freigegeben durch
Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur
Volltext
Was wird gefördert?
Gefördert werden können wissenschaftliche, kulturelle oder pädagogische Projekte und Projekte der historisch-politischen Bildungsarbeit. Die Projekte müssen einen inhaltlichen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern haben.
Zu den Förderschwerpunkten zählen insbesondere:
- Projekte und Veranstaltungen der historisch-politischen Bildungsarbeit
- Projekte der schulischen Bildungsarbeit zur Geschichte von SBZ/DDR
- Ausstellungen, Dokumentarfilme, Multimedia- und andere Projekte, die in die Öffentlichkeit wirken
- Projekte der Zeitzeugenarbeit („oral history“)
- Erarbeitung und Verbreitung wissenschaftlich fundierter Publikationen für die historisch-politische Bildungsarbeit
- Ko-Finanzierung wissenschaftlicher Forschungs-, Dokumentation s- und Publikationsvorhaben sowie wissenschaftlicher Fachveranstaltungen
- die Markierung historischer Gedenkorte von regionaler und überregionaler Bedeutung mit einem deutlichen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern
Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit vorwiegend kommerziellem Charakter.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Bildungseinrichtungen und Institutionen der politischen Bildungsarbeit mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Überwiegend im Ausland tätige Einrichtungen können nicht gefördert werden.
- Natürliche Personen können nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse) gefördert werden.
- Der Träger des Projektes muss die Gewähr dafür bieten, dass er auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern arbeitet.
Wie wird gefördert?
Die Bewilligung von Zuwendungen richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Landesbeauftragten. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Projektbeschreibung (Anlage 1)
- Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 2)
- Kopien der Zuwendungsbescheide anderer öffentlicher Stellen und / oder Dritter
Zuständige Stelle(n)
Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur
Adresse
Bleicherufer 7
19053 Schwerin, Landeshauptstadt