Luftsicherheit: Rezertifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

27.11.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Gebühr
500 EUR (FIX)

Gebühren nach zentraler Verordnung - Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)


Bearbeitungsdauer

Dauer: 3 Tage bis 2 Wochen je Einzelfall

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Es gibt keine gesetzlichen Fristen


Formulare

Formulare vorhanden: Nein


Erforderliche Unterlagen

Fortbildungsnachweise


Fristen

Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer:   max. 5 Jahre


Zuständigkeit

Luftsicherheitsbehörde


Verfahrensablauf

Wenn Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder rezertifizieren möchten, können Sie dies formlos und schriftlich bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen:

Wenn Sie eine Rezertifizierung online beantragen wollen:


Voraussetzungen


Hinweise (Besonderheiten)


Volltext


Zuständige Stelle(n)

Referat V 630 - Luftverkehr und Luftsicherheit
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt