Förderung: Zuschuss für die integrierte ländliche Entwicklung beantragen (FöRL ILE M-V)


Volltext

Was wird gefördert?

Zweck der Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete beizutragen verbunden mit dem Ziel der Förderung von Beschäftigung und Wachstum der Gleichstellung der Geschlechter.

Flurbereinigung und Flurneuordnung

Dorfentwicklung

Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein, die das jeweilige Vorhaben durchführen (Vorhabenträger).

Einige Fördergegenstände sind maßnahmenspezifisch nur für bestimmte Arten von Zuwendungsempfängern (zum Beispiel Gemeinden oder Teilnehmergemeinschaften nach § 16 des Flurbereinigungsgesetzes) verfügbar.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Der Fördersatz ist von dem jeweiligen Vorhaben sowie von der Rechtsform des Zuwendungsempfängers abhängig und beträgt 35 bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In einigen Vorhaben sind Förderhöchstbeträge zu beachten.
 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind online zu stellen.


Voraussetzungen

Investive Maßnahmen können in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gefördert werden.

Die Vorhabenträger von Baumaßnahmen müssen Eigentümer oder langfristig nutzungsberechtigte Besitzer der betreffenden Grundstücke und Gebäude sein oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vorhabens Eigentümer oder langfristig nutzungsberechtigte Besitzer werden. Die Nutzungsberechtigung muss mindestens den Zeitraum der Zweckbindungsfrist umfassen.

Zuwendungen für Investitionen werden nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag 5.000 EUR nicht unterschreitet.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Antragsverfahren

Die Zuwendungen werden online gestellt. Dafür benötigen Antragsteller eine BNR (Betriebs- und Antragstellernummer) sowie eine PIN (Hinweise zur BNR-ZD - Regierungsportal M-V).

Zuständig für die Antragsannahme und -bewilligung ist die Bewilligungsbehörde:

Projektauswahl

Alle vollständig eingereichten Förderanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen, werden unter Anwendung der Auswahlkriterien von der Bewilligungsbehörde bewertet. Zum Auswahlstichtag wird aus den bewerteten Förderanträgen eine Rangfolge gebildet. Nach der jeweiligen Rangfolge werden im Rahmen des verfügbaren Budgets die zur Förderung ausgewählten Projekte bestimmt. Förderanträge, die den Schwellenwert (Mindestpunktzahl) nicht erreichen, werden abgelehnt. Förderanträge, denen aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht entsprochen werden kann, werden abgelehnt oder, soweit dies beantragt wurde, auf eine Warteliste gesetzt und bei bis zur nächsten Projektauswahlrunde gegebenenfalls frei werdenden Mitteln oder einmal bei der nächsten Projektauswahlrunde entsprechend ihrer Platzierung in der Rangfolge erneut berücksichtigt. Auf die Warteliste gesetzte Förderanträge, denen auch bei der nächsten Projektauswahlrunde nicht entsprochen werden kann, werden endgültig abgelehnt.

Bewilligungsverfahren

Die Zuwendungen werden durch Zuwendungsbescheid bewilligt.

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt auf der Grundlage einer online zu stellenden Mittelanforderung.

Verwendungsnachweisverfahren

Die Verwendung der Zuwendung ist unverzüglich mit der letzten Mittelanforderung gegenüber der Bewilligungsbehörde online zu erbringen, spätestens jedoch zu dem im jeweiligen Zuwendungsbescheid festgelegten Termin.
 


Bearbeitungsdauer

individuell


Formulare


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Investive Maßnahmen werden nicht gefördert:

Zuwendungen werden grundsätzlich nur für solche Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen worden sind.

Die Mehrwertsteuer ist bei Vorhaben natürlicher Personen und von Personengesellschaften sowie juristischen Personen des privaten Rechts nicht zuwendungsfähig.

Die Zweckbindungsfrist beträgt für Grundstücke und bauliche Anlagen zwölf, für Ausstattung fünf, für EDV-Ausstattung drei Jahre, gerechnet ab dem 1. Januar, der auf das Kalenderjahr folgt, in welchem die abschließende Auszahlung der Zuwendung erfolgt ist.
 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

04.07.2025

Zuständigkeit

Zuständig für die Bewilligung ist die Bewilligungsbehörde:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat StALUVP 30 - Grundsatzangelegenheiten Flurneuordnung, Vermessung, Aufsicht Bau und TG, EDV
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad