Binnenfischereistatistik: Daten zur Einzelgewässerstatistik melden


Volltext

Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar für jedes Fischereigewässer jeweils eine Meldung zu den monatlichen Ergebnissen der fischereilichen Bewirtschaftung an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

Die betrifft:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie melden für Ihr Unternehmen für jedes Fischereigewässer monatsweise Daten zu Fangaufwand und Fängen sowie zu durchgeführten fischereilichen Besatzmaßnahmen.


Bearbeitungsdauer

Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert. 


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V


Fachlich freigegeben am

04.07.2025

Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 710
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt