Berufskraftfahrer: Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die "beschleunigte Grundqualifikation" und für die Weiterbildung beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

11.04.2025;04.03.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Voraussetzungen

Bei der Antragsstellung weisen Sie die notwendigen Voraussetzungen für die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach, zum Beispiel:


Volltext

Berufskraftfahrerinnen oder Berufskraftfahrer müssen neben der Fahrerlaubnis besondere Kenntnisse besitzen. Diese Kenntnisse können sie zum Beispiel mit der beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte erwerben. Das gilt für Fahrerinnen und Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr mit den Führerscheinklassen:

Wenn Sie eine solche Ausbildungsstätte führen wollen, benötigen Sie eine Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde.

Sie stellen den Antrag schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Behörde. Bevor Sie den positiven Anerkennungsbescheid erhalten, dürfen Sie die Tätigkeit nicht beginnen.

Der Anerkennungsbescheid definiert vorbehaltlich besonderer Bestimmungen:

Ihre Ausbildungsstätte wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde überwacht. Diese kann zu diesem Zweck alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Eine Überprüfung vor Ort erfolgt grundsätzlich mindestens alle 2 Jahre. Daher sind Sie verpflichtet, die Durchführung des Unterrichts anzuzeigen.

Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn Sie als verantwortliche Person in grober Weise gegen Ihre Pflichten verstoßen. In bestimmten Fällen muss ein Widerruf erfolgen.


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung ist bei der zuständigen Behörde möglichst in digitaler Form zu stellen. Verwenden Sie das verlinkte Antragsformular. Dem Antrag sind die zur Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen beizufügen.


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen in jedem Fall folgende Unterlagen einreichen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde, ob noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

Im verlinkten Antrag ist eine Checkliste der erforderlichen Unterlagen und Angaben erhalten.


Zuständige Stelle(n)

Dezernat Dez. 30 - Straßenverkehrszulassungsrecht; Grundsatzangelegenheiten zum; Einzelangelegenheiten im Aufgabenbereich; Fachaufsicht im Aufgabenbereich
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt