Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - Genehmigung: Wiedererteilung beantragen


Volltext

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

Die Genehmigung ist auf höchstens 10 Jahre befristet. Bevor Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Wiedererteilung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen. Auf Grundlage der neuen, wiederum befristeten Genehmigung können Sie Ihren Kraftomnibusbetrieb nahtlos weiterführen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit  Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

19.05.2025;30.09.2025

Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt