Gefahrstoffe: Tätigkeiten mit Asbest unternehmensbezogen mit Ort und Zeit ergänzend anzeigen


Volltext

Asbest ist ein krebserzeugender Gefahrstoff. Betriebe und Privatpersonen dürfen asbesthaltige Materialien weder herstellen noch verwenden oder bearbeiten.

Ausnahmeregelungen gelten für folgende Zwecke:

 

Wenn Sie als Unternehmen diese Arbeiten ausführen und eine unternehmensbezogene Anzeige stellen möchten, müssen Sie unter Umständen zusätzlich eine Anzeige von Ort und Zeit einreichen. Dies ist in folgenden Fällen nötig: 

In Deutschland wird das Risiko der Asbestbelastung in Gebäuden in drei Kategorien eingeteilt: 

Die zusätzliche Anzeige von Ort und Zeit reichen Sie bei der Behörde ein, die für den Betriebssitz zuständig ist. Zusätzlich müssen Sie dem zuständigen Träger Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung eine Kopie der Meldung zusenden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie zusätzlich zu den Unterlagen der unternehmensbezogenen Anzeige einreichen – Sie können dafür die Musterformulare nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe - Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS) 519 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nutzen: 


Voraussetzungen


Fristen

Sie müssen Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien unternehmensbezogen spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten anzeigen.

In dringenden Fällen kann die zuständige Behörde einer Verkürzung der Frist zustimmen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Eine Anzeige zu Tätigkeiten mit Asbest kann unternehmens- oder objektbezogen sein:  


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

20.03.2026

Formulare


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt