Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal: Verlängerung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

24.06.2025

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Voraussetzungen

Damit Ihr Waffenschein für das Bewachungsgewerbe verlängert werden kann, müssen Sie

Zusätzlich darf die Geltungsdauer Ihres Waffenscheins noch nicht abgelaufen sein.


Fristen

Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Geltungsdauer des vorhandenen Waffenscheins gestellt werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
150 EUR (FIX)


Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Waffenbehörde zuständig.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Sie benötigen einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe sowie eine Waffenbesitzkarte für das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten wie Personen- oder Objektschutz sowie Geld- und Werttransporte.

Ein vorhandener Waffenschein kann vor Ablauf der Geltungsdauer verlängert werden. Dies ist zweimal für bis zu drei Jahre möglich.

Mitarbeitende, die aufgrund einer dienstlichen Weisung tätig werden, benötigen nur einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe, keine Waffenbesitzkarte.

Sind Sie angestellte Person im Bewachungsgewerbe, wird der ausgestellte Waffenschein an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgebers ausgehändigt.


Erforderliche Unterlagen

Für Antragstellende, die im Bewachungsgewerbe angestellt sind:


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt