Förderung: Zuschuss für die Fachkräftesicherung und -gewinnung in der Transformation der Arbeitswelt beantragen


Volltext

Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben, die zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung in Mecklenburg-Vorpommern beitragen. Dies umfasst sowohl einzelbetriebliche Verbundvorhaben als auch überbetriebliche Vorhaben, die sich mit der Gestaltung der Transformation der Arbeitswelt befassen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die neue Wege zur Anpassung von Qualifikationen, zur Beschäftigungssicherung und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen entwickeln.

Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, die Inhaberinnen oder Inhaber eines Unternehmens sind, Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Zuwendungsfähig sind pauschalierte Personal- und Sachausgaben auf Grundlage der ESF-Personalkostenpauschale (ESF-PKP) und der Restkostenpauschale. Mit den Pauschalen sind sämtliche projektbezogenen Personal- und Sachausgaben sowie indirekte Kosten abgegolten.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Laufzeit:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine


Verfahrensablauf

1.    Teilnahme am Ideenwettbewerb:
Einreichung einer formgebundenen Projektskizze bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA).
Nach Prüfung durch die GSA berät und votiert eine Jury über die von der GSA vorgelegten Projektskizzen.

2.    Antragstellung:
Bei positivem Juryvotum Aufforderung zur Antragstellung.
Der Antrag ist formgebunden an die
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA),
Postfach 11 11 17, 19011 Schwerin, zu richten.

3.    Bewilligung:
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Bewilligung durch Zuwendungsbescheid durch die GSA.

4.    Auszahlung:
Nach dem Erstattungsprinzip in Teilbeträgen.

5.    Verwendungsnachweis:
Die Mittelanforderung gilt als Verwendungsnachweis.
Halbjährlicher Sachbericht zu den inhaltlichen Tätigkeiten und im Projekt erzielten Ergebnissen.

 


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Aufruf und der Projektprüfung ab.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.
Mit der Antragstellung gilt der vorzeitige Maßnahmebeginn als erteilt.


Fristen

Einreichungsfristen werden mit den jeweiligen Aufrufen zu den Ideenwettbewerben veröffentlicht.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

14.01.2025

Zuständigkeit

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH


Zuständige Stelle(n)

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA)
Adresse
Schulstr. 1-3
19055 Schwerin, Landeshauptstadt