Förderung: Zuschuss für den Aufbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beantragen


Volltext

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Antragsverfahren
Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Das Antragsformular ist unter www.vmv-mbh.de/die-vmv/foerderung abrufbar.
Der Antrag ist bei der VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH einzureichen. Dem Antragsteller ist der Antragseingang schriftlich zu bestätigen.

Bewilligungsverfahren
Bewilligungsbehörde ist die VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schloßstraße 37, 19053 Schwerin. Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

Anforderungs- und Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf Mittelanforderung. Die Zuwendungen werden in einem Zuwendungsbescheid bewilligt. Der Zuwendungsempfänger erhält Abschlagszahlungen.
Das für die Mittelanforderung notwendige Formular ist unter www.vmv-mbh.de/die-vmv/foerderung abrufbar.

Verwendungsnachweisverfahren
Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen. Der Abschluss des Vorhabens ist der Bewilligungsbehörde zeitnah schriftlich anzuzeigen. Erstreckt sich die Investition über mehrere Jahre, so ist binnen drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in dem jeweiligen Haushaltsjahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis zu führen. Für die Nachweise sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden.
Der Verwendungsnachweis ist der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
Es besteht unabhängig von der Erreichung des Zuwendungszwecks bei einer Erhöhung der zuwendungsfähigen Ausgaben die Möglichkeit der Erhöhung des Zuwendungsbetrags über den festgelegten Höchstbetrag hinaus. Diese Entscheidung erfolgt in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung. Ein Rechtsanspruch auf Nachfinanzierung besteht nicht.
Weiterhin ist die zweckentsprechende Verwendung von Gegenständen, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt worden sind, zur Mitte und zum Ende der Zweckbindungsdauer sowie innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme nachzuweisen. Für die Nachweise sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden.
Nach Vorlage und abschließender Prüfung des Verwendungsnachweises erhält der Zuwendungsempfänger einen endgültigen Zuwendungsbescheid.


Fristen


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

27.03.2023

Zuständigkeit

VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH


Zuständige Stelle(n)

Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV)
Adresse
Schloßstr. 37
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
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