Dolmetscher: Öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung als Gerichtsdolmetscher beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Verfahrensablauf


Fachlich freigegeben am

26.03.2025

Gebühr

Verwaltungsgebühr
150 EUR (FIX)

für die Allgemeine Beeidigung der Gerichtsdolmetschenden

Verwaltungsgebühr
50 EUR (FIX)

zusätzlich für mehrere Sprachen

Verwaltungsgebühr
70 EUR (FIX)

für die erstmalige Allgemeine Beeidigung eines Dolmetschenden, der bereits in Mecklenburg-Vorpommern vor dem 1. Januar 2023 allgemein beeidigt und öffentlich bestellt worden war (unabhängig von der Anzahl der Sprachen)

Verwaltungsgebühr
170 EUR (FIX)

für die gleichzeitig beantragte Beeidigung von Gerichtsdolmetschenden und Übersetzenden

Verwaltungsgebühr
70 EUR (FIX)

für eine Ablehnung (Antragsbearbeitungsgebühr)


Fachlich freigegeben durch

Justizministerium M-V


Erforderliche Unterlagen

Zum Nachweis der persönlichen Eignung:

Zum Nachweis der fachlichen Eignung:


Volltext

Zur Sprachenübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke können Gerichtsdolmetscher für das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern allgemein beeidigt werden. Die Gerichtsdolmetscher werden in das für jedermann einsehbare elektronische Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis aufgenommen. 


Zuständigkeit

Zuständig ist der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, der auch die erforderlichen Auskünfte über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens erteilt.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Oberlandesgericht Rostock
Adresse
Wallstr. 3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt