Förderung: Zuwendungen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur beantragen


Volltext

Wer wird gefördert?

Gemeinden, Gemeindeverbünde und Landkreise

Was wird gefördert?

Grundsätzlich können alle Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gefördert werden. Dazu gehört zunächst der Bau neuer Radwege. Das Programm geht aber erheblich darüber hinaus.

Gefördert werden können beispielsweise:

Dazu gehören auch die aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlichen Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung der Wege, einschließlich Beleuchtung und Beschilderung in Anlehnung an das Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuweisung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens; bei finanzschwachen Gemeinden bis zu 90 Prozent.

Zuwendungen für die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen und die Beseitigung von Unfallschwerpunkten können gewährt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei finanzschwachen Gemeinden mindestens 10.000 EUR und bei nicht finanzschwachen Gemeinden mindestens 30.000 EUR betragen.
Eine Kommune ist finanzschwach, wenn ihre dauernde Leistungsfähigkeit gefährdet oder weggefallen ist. Der Bewertung, ob die dauernde Leistungsfähigkeit einer Kommune gefährdet oder weggefallen ist, wird das rechnerunterstützte Haushaltsbewertungs- und Informationssystem der Kommunen (RUBIKON) mit den Daten der aktuellen Haushaltsplanung zugrunde gelegt.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass das Vorhaben:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Bewilligung ist formgebunden. Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern stellt auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verfügung, das nach dem elektronischen Absenden innerhalb von 14 Tagen unterschrieben an die Bewilligungsbehörde zu senden ist. Anlagen zum Antrag sind ausschließlich auf elektronischem Weg einzureichen.


Bearbeitungsdauer

Der Antrag muss alle zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Zusätzliche Unterlagen sind auf Anforderung der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Der Antrag kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn alle geforderten Unterlagen und der unterschriebene Originalantrag vorliegen.


Formulare


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Der Antragsteller verpflichtet sich, die zur Förderung beantragte/n Radverkehrsanlage/n nach dem Stand der Technik entsprechend den gültigen Regelwerken (insbesondere der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), dort u.a. hinsichtlich Radverkehrsführung an Knotenpunkten sowie der Ausbauparameter von Radwegen) umzusetzen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

11.03.2025

Zuständigkeit

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Verkehrsinfrastruktur
Adresse
Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt