Fahrzeug zur regelmäßigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung anmelden


Volltext

Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für die meisten Kraftfahrzeuge, die zulassungs- oder kennzeichenpflichtig sind. Außerdem benötigen Sie die gültige HU zum Anmelden Ihres Fahrzeuges.

Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt. Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.

In der HU wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch

Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:

Sie können Ihr Fahrzeug aber auch von einer Autowerkstatt untersuchen lassen. Dabei prüfen aber nicht die Werkstätten selbst, sondern Prüfingenieurinnen und -ingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen in den Autowerkstätten.

Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal 2 Monate früher.

Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug - mit Ausnahme von Krafträdern und Anhängern - enthalten sein:

Wenn Sie eine Anhängerkupplung, haben, müssen Sie diese vorführen, auch wenn sie abnehmbar ist. Das gleiche gilt für die Sitze, sofern Sie sie herausnehmen können.

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund von Mängeln zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren, ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich einen Termin für die HU vereinbaren.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

08.07.2026

Zuständigkeit

amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen (etwa GTÜ, KÜS, FSP) oder Technische Prüfstellen (TÜV, DEKRA)


Zuständige Stelle(n)