Ausbilder: Zur Eignungsprüfung anmelden


Volltext

Um als Ausbilder oder Ausbilderin arbeiten zu können, müssen Sie über die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten verfügen. Den dafür notwendigen Nachweis können Sie über eine Eignungsprüfung erbringen.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert 3 Stunden.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einer Präsentation oder einem Rollenspiel bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern. Dieser Prüfungsteil dauert insgesamt höchstens 30 Minuten. Davon beträgt die Präsentation (oder das Rollenspiel) 15 Minuten.

In den Bereichen Landwirtschaft und Hauswirtschaft kann der praktische Teil davon abweichend bis zu 60 Minuten dauern.

Die Teilnahme an einem Vorbereitungs-Lehrgang ist keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie in jedem Prüfungsteil mindestens ein "ausreichend" erreichen. Sie können jeden Prüfungsteil 2-mal wiederholen. Wenn Sie den anderen Prüfungsteil bestanden haben, müssen Sie diesen nicht wiederholen. Dies gilt, wenn Sie die Wiederholung innerhalb von 2 Jahren anmelden.

Sie können beantragen, dass Sie von der Nachweispflicht befreit werden. Sie werden von der Nachweispflicht befreit, wenn Sie Ihre Eignung auf andere Weise nachweisen können. Bitte informieren Sie sich dazu vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Stelle.

Das gilt für alle Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, mit Ausnahme der freien Berufe. Die freien Berufe umfassen beispielsweise:

Die Ausbildereignung können Sie alternativ auch im Rahmen zahlreicher Fortbildungsabschlüsse erwerben.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Keine Zulassungsvoraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenpflichtig. Richtet sich nach dem Gebührentarif der zuständigen Stelle. Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung führt eventuell zu einem Verwaltungskostenzuschlag.


Verfahrensablauf

Wenn Sie sich zur Ausbildereignungsprüfung anmelden wollen:

Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.


Bearbeitungsdauer

Das gesamte Prüfungsverfahren dauert einige Wochen.


Fristen

Wiederholung der Prüfung: Wenn Sie nur einen Prüfungsteil wiederholen müssen, melden Sie die Wiederholung innerhalb von 2 Jahren an. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie nicht bestanden haben. Halten Sie die Frist nicht ein, müssen Sie beide Prüfungsteile wiederholen.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

07.04.2025

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.


Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.


Zuständige Stelle(n)

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Alexandrinenstr. 32
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Adresse
Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Alexandrinenstr. 32
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf

Patentanwaltskammer
Adresse
Tal 29
80331 München, Landeshauptstadt

Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Arsenalstr. 9
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Ostseeallee 40
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Landesgeschäftsstelle Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Adresse
Ferdinandstraße 12
20095 Hamburg, Freie und Hansestadt