Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG anmelden


Volltext

Ihre Zwischenprüfung beinhaltet die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen als auszubildende Person und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für Sie als auszubildende Person verpflichtend. Eine Ausnahme davon kann sein, wenn

Die Zwischenprüfung unterscheidet sich unter anderem von der zweiteiligen Abschlussprüfung – so fließt die Note der Zwischenprüfung nicht in die Abschlussnote ein.

Die Ergebnisse sind für Sie ein wichtiger Indikator, wenn Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden wollen.

Die Zwischenprüfung findet für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungsdauer statt. Sie wird durch die zuständige Stelle, in der Regel eine Kammer, durchgeführt. Eine Ausnahme davon ist, wenn von Land oder Bund eine andere Stelle bestimmt wurde. Eine weitere Ausnahme sind in Teilen der öffentliche Dienst und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Ausbildungsträger hinsichtlich der verantwortlichen Stelle.

Der Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung festgeschrieben. Wenn keine vorliegt, teilt Ihnen die zuständige Stelle den Zeitpunkt mit. Ihr Ausbildungsbetrieb wird von der zuständigen Stelle konkret in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtigt.

Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.

Das durch den Prüfungsausschuss festgestellte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.

Sind Sie teilnehmende Person einer Umschulung, sind Sie nach Stellen eines Antrags ebenfalls zuzulassen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

Für Auszubildende werden die Kosten in der Regel durch den Ausbildungsbetrieb getragen.

Teilnehmende an Umschulungen können unter Umständen eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder mit Hilfe des Bildungsträgers erhalten.


Verfahrensablauf

In der Regel benachrichtigt die zuständige Stelle Ihre ausbildende Person über die anstehende Zwischenprüfung.

Nach Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.


Bearbeitungsdauer

Das gesamte Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung dauert ungefähr 5 Monate.


Fristen

Die Anmeldefrist unterscheidet sich stark. Informieren Sie sich bei Ihrer ausbildenden Person oder der regional zuständigen Stelle.


Hinweise (Besonderheiten)

In einigen Ausbildungsberufen wird durch Einführung der „gestreckten Abschlussprüfung“ keine Zwischenprüfung mehr durchgeführt, sondern durch eine Abschlussprüfung in zwei Teilen ersetzt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit  Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

06.10.2025

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.


Zuständige Stelle(n)

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650

Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf

Patentanwaltskammer
Adresse
Tal 29
80331 München, Landeshauptstadt

Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Arsenalstr. 9
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Ostseeallee 40
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Landesgeschäftsstelle Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Adresse
Ferdinandstraße 12
20095 Hamburg, Freie und Hansestadt