Versicherungsvermittler, -berater oder Immobiliendarlehensvermittler: grenzüberschreitende Dienstleistungen im europäischen Ausland anzeigen


Volltext

Auf Grundlage Ihrer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler, Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsberater ist auch eine Tätigkeit in einem anderen Staat der Europäischen Union bzw. anderem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum möglich.  

Beabsichtigen Sie Ihre Dienstleistung Kunden mit Sitz in einem oder mehreren EU-Mitgliedsstaaten/EWR im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs oder im Rahmen der Errichtung einer Zweigniederlassung anzubieten, müssen Sie dies vorher Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde mitteilen.  

Bei der Mitteilung geben Sie die Staaten der Europäischen Union und die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum an, in denen Sie beabsichtigen, tätig zu werden. Wenn Sie dort bereits eine Niederlassung haben, müssen Sie hierzu Angaben machen. 

Die erforderlichen Informationen werden in einem Notifizierungsverfahren innerhalb eines Monats über die Registerstelle an die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedsstaates weitergeleitet, in dem Sie tätig werden wollen. 

Gleichzeitig erhalten Sie eine Mitteilung über die Weiterleitung Ihrer Daten von der Registerstelle. 

Die weitergegebenen Informationen werden in das Register des jeweiligen Aufnahmemitgliedsstaates eingetragen. 

Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihre Daten bei der zuständigen Behörde im EU-/EWR-Mitgliedstaat eingegangen sind und dass Sie ihre Tätigkeit ggf. unter Beachtung bestimmter Rechtsvorschriften aufnehmen können. 

Sie dürfen Ihre Auslandstätigkeit einen Monat nach dem Zeitpunkt aufnehmen, an die Registerstelle Sie über die Datenweitergabe benachrichtigt hat.  

Möchten Sie Ihre Tätigkeit im EU/EWR-Mitgliedstaaten erweitern oder geben Sie Ihre Tätigkeit in einzelnen EU/EWR-Mitgliedstaaten wieder auf, müssen Sie diese Änderungen mindestens einen Monat vorher der zuständigen Behörde mitteilen. 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Erlaubnis als Versicherungsvermittler, Versicherungsberater oder als Immobiliardarlehensvermittler


Voraussetzungen

Damit Sie Ihre Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater bzw als Immobiliardarlehensvermittler grenzüberschreitend im europäischen Ausland ausüben können,  


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.


Verfahrensablauf

Die beabsichtigte Auslandstätigkeit als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater bzw. als Immobiliardarlehensvermittler teilen Sie Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde vor der Aufnahme der Tätigkeit an.  

Wenn die Bestätigung des Gastlandes ausbleibt, dürfen Sie einen Monat nach Mitteilung über die Weiterleitung Ihrer Daten ins EU-/EWR-Ausland Ihre Tätigkeit im angezeigten Mitgliedsstaat aufnehmen. 


Bearbeitungsdauer

Nach Ihrer Anzeige an die Erlaubnisbehörde erfolgt die Bearbeitung binnen eines Monats. 


Fristen

Die Mitteilung an Ihre Erlaubnisbehörde sollte mindestens einen Monat vor Beginn der Tätigkeit in dem EU-/EWR-Mitgliedstaat erfolgen.

Änderungen und Löschungen sind mindestens einen Monat vorher anzuzeigen. 


Weiterführende Informationen

Das Vermittlerregister finden Sie hier: https://www.vermittlerregister.info 

Auf der Seite des Vermittlerregisters finden Sie eine Übersicht über die landesrechtlich geregelten Zuständigkeiten: Übersicht Zuständigkeiten 

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder 


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:                

Die ausländischen Behörden können eventuell weitere Gebühren erheben 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

13.11.2025

Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650