Binnenfischereistatistik: Daten zur Betriebsstatistik melden


Volltext

Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine zusammengefasste  Meldung zu den jährlichen Ergebnissen der fischereilichen Tätigkeit an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

Die betrifft:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie melden für Ihr Unternehmen betriebsbezogene Daten sowie Angaben zur jährlichen Erzeugung aus Fang, Teichwirtschaft und Aquakultur, Erlöse und Ausgabe von Angelerlaubnissen (ggf. weitere Besonderheiten).


Bearbeitungsdauer

Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert. 


Fristen

Die Meldung muss jeweils bis spätestens 31. Januar für das vorangegangene Jahr erfolgen.


Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

04.07.2025

Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 710
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt