Gemeinsamer Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

27.01.2025

Volltext

Flächennutzungspläne sind vorbereitende Bauleitpläne, die für das Gebiet einer Gemeinde erstellt werden; aus ihnen heraus werden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) entwickelt. Bauleitpläne sollen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereiten und leiten. In Flächennutzungsplänen können beispielsweise dargestellt werden:

Gemeinsame Flächennutzungspläne sollen aufgestellt werden, wenn die städtebauliche Entwicklung benachbarter Gemeinden durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt ist oder ein gemeinsamer Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der Belange ermöglicht. Sie sollen insbesondere aufgestellt werden, wenn die Ziele der Raumordnung oder wenn Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen Verkehrs, sonstige Erschließungsanlagen sowie Gemeinbedarfs- oder sonstige Folgeeinrichtungen eine gemeinsame Planung erfordern.

Der gemeinsame Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:

Dem wirksamen Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange beizufügen.

Die Öffentlichkeit kann den gemeinsamen Flächennutzungsplan und seine Begründung sowie die nach Wirksamwerden beizufügende zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Der Flächennutzungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.


Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsdauer, insofern der gemeinsame Flächennutzungsplan online verfügbar ist.


Zuständigkeit

Gemeinden


Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von gemeinsamen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in den zuständigen Behörden einsehen.
Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.


Fristen

keine


Voraussetzungen

keine


Zuständige Stelle(n)