Grundwasser: Entnahme melden


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

30.10.2024

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Weitere Gebühren können bei Erteilung von Auflagen und Anordnungen durch die Wasserbehörde entstehen.


Volltext

Der Wasserbehörde ist eine erlaubnisfreie Grundwasserbenutzung anzuzeigen.

Das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser ist erlaubnisfrei:

sofern keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind.


Formulare

Die Anzeige kann über einen Onlinedienst erfolgen. Für einige, oft wiederkehrende Fälle, halten manche untere Wasserbehörden auch Vordrucke bereit. Bitte erkundigen Sie sich.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von Art und Umfang der beabsichtigten Benutzung abhängig.


Verfahrensablauf

Eine erlaubnisfreie Benutzung können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde anzeigen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Wasserrechtliche Entscheidungen treffen die zuständigen Wasserbehörden. Dies sind in der Regel die Landräte der Landkreise oder die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.


Fristen

Zeigen Sie ihr Vorhaben rechtzeitig vor Beginn an. Mit dem Vorhaben darf, sofern sie nicht eine andere Mitteilung von der Wasserbehörde erhalten, erst 6 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei der Behörde begonnen werden.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 44.10 - Wasserwirtschaft
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebeker Str. 30
18528 Bergen auf Rügen