Waffenbesitzkarte bei Erbe einer Waffen- oder Munitionssammlung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

17.12.2024

Gebühr

Verwaltungsgebühr
150 EUR (FIX)

Ausstellen einer Waffenbesitzkarte nach § 10 Absatz 1 des Waffengesetzes in Fällen des § 17 Absatz 3 des Waffengesetzes durch Umschreibung der vom Waffensammler hinterlassenen Waffenbesitzkarte


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:


Fristen

Gültigkeitsdauer der Erwerbserlaubnis: in der Regel unbefristet


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Bearbeitungsdauer

Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte eine Bearbeitungsdauer von 3 Monaten ausreichend sein.


Zuständigkeit

Waffenbehörde


Volltext

Wenn Sie eine kulturhistorisch bedeutsame beziehungsweise wissenschaftlich-technische Sammlung an Waffen oder Munition erben und diese Sammlung fortführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Auf Antrag können Sie sich den Hinzuerwerb und Besitz noch fehlender Sammlungsstücke genehmigen lassen.


Formulare

keine


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt